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   BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84   

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BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1756)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 2 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1756)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 (https://dejure.org/1986,1756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Rückforderung - Nichtanrechnung von Krankenversicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 500
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Bei Unklarheiten oder Zweifeln darüber, ob Krankenkassenleistungen bei der Ermittlung der beihilfefähigen Aufwendungen abgesetzt worden waren, hätte er sich durch Rückfragen beim Beklagten Gewißheit verschaffen müssen, ob der ihm günstige Bescheid insoweit zu Recht ergangen war (vgl. im einzelnen BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69] mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich aus den gleichen Erwägungen, aus denen die rückwirkende Rücknahme des Festsetzungsbescheides vom 9. Juli 1979 dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die Bewilligung der Beihilfe war mithin insoweit rechtswidrig, als der Beklagte die - auf beihilfefähige Aufwendungen zustehenden - Leistungen der AOK Cuxhaven nicht berücksichtigt hat (zum Umfang der Anrechnung vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - <BVerwGE 72, 119 [BVerwG 18.09.1985 - 2 C 48/84]>).

    Nach dem bereits eingangs erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - (a.a.O.) sind gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 BVO nur solche Leistungen der Krankenkasse anzurechnen, die dem Beihilfeberechtigten gerade aus Anlaß der beihilferechtlich zu berücksichtigenden Aufwendungen zustehen; der Umstand, daß die Krankenkasse Leistungen auch zu nicht beihilfefähigen Aufwendungen erbracht hat, darf nicht dazu führen, die zu den an sich beihilfefähigen Aufwendungen sonst zustehende Beihilfe im Wege der Anrechnung ganz oder teilweise auszuschließen.

  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Der Anspruch des Beklagten auf Rückforderung des zu Unrecht erlangten Betrages richtet sich nach den im Verhältnis zu § 48 Abs. 2 Sätze 5 bis 8 VwVfG NW spezielleren beamtenrechtlichen Vorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - mit weiteren Nachweisen), hier nach dem zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides noch geltenden § 98 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1970 (GV.NW. S. 344), geändert durch Art. 11 § 1 Nr. 17 des Landesanpassungsgesetzes zum 2. BesVNG vom 13. Dezember 1977 (GV.NW. S. 456).

    Dies ergibt sich aus den gleichen Erwägungen, aus denen die rückwirkende Rücknahme des Festsetzungsbescheides vom 9. Juli 1979 dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die Frist beginnt jedoch nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsakts zu laufen, sondern erst dann, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwGE 70, 356; vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - BVerwG 2 C 101.81 - und vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß die vom Beklagten festgesetzten Raten von monatlich 200 DM für den Kläger eine nach seinen im Zeitpunkt der Rückabwicklung gegebenen Lebensverhältnissen unzumutbare Belastung darstellen (vgl. auch Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Dies hält der revisionsgerichtlichen Nachprüfung stand (vgl. zum Umfang dieser Nachprüfung Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die Frist beginnt jedoch nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsakts zu laufen, sondern erst dann, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwGE 70, 356; vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - BVerwG 2 C 101.81 - und vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die ihm in § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zwingend aufgegebene (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]) Ermessensentscheidung darüber, ob aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen ist, hat der Beklagte hier durch die Bewilligung von Ratenzahlungen getroffen (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die ihm in § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zwingend aufgegebene (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]) Ermessensentscheidung darüber, ob aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen ist, hat der Beklagte hier durch die Bewilligung von Ratenzahlungen getroffen (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 20.06.1985 - 2 C 101.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung einer Tätigkeit - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84
    Die Frist beginnt jedoch nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsakts zu laufen, sondern erst dann, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwGE 70, 356; vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - BVerwG 2 C 101.81 - und vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2014 - 20 BD 1/14

    Zusätzliche Rechtfertigung eines disziplinarrechtlichen Einschreitens gegen den

    Aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht gehört es zu den Pflichten eines Beamten, einen Beihilfebescheid dahingehend zu überprüfen, ob ihm Leistungen versehentlich zu Unrecht gewährt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rdnr. 11; Urteil vom 13.11.1986 - BVerwG 2 C 29.84 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1996 - 6 A 793/95

    Ermessen im Rahmen der Rückforderung einer Beihilfe für einen Beamten; Beihilfe

    vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 29.

    Somit lief die Rücknahmefrist frühestens ab Dezember 0000, vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, aaO, und die Rücknahmeentscheidung erging mit dem Bescheid des OKD L. vom 00.00.0000, also vor Ablauf eines Jahres.

    Der Anspruch des Beklagten auf Herausgabe des zu Unrecht erlangten Betrages richtet sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, aaO, und vom 16. November 1989 - 2 C 43.87 -, aaO, hier nach dem gemäß § 98 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NW) für sonstige Leistungen, zu denen Beihilfen zählen, entsprechend geltenden § 12 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG), vorliegend anzuwenden in der (insoweit bis heute unveränderten) Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1986, BGBl I 1553.

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 25. November 1982 - 2 C 12.81 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 1983, 192, und vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, aaO.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 4 B 3.24
    Denn die Rücknahme einer rechtswidrigen Genehmigung ist auch konkludent möglich (BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Nach diesen beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften, die den Rückforderungsbestimmungen des § 48 Abs. 2 Sätze 5 bis 8 VwVfG vorgehen (Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 29/84 - Buchholz 238.927 BVO NW Nr. 7 m.w.Nachw.), unterliegt der Kläger der verschärften Haftung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG , § 49 Abs. 2 Satz 2 SVG in Verbindung mit §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB , so daß die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ausgeschlossen ist.
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 462/85

    Beihilfefähigkeit eines Treppenlifts

    Eine Rückzahlung dieses Betrages kann daher von ihm solange nicht gefordert werden, als die vorgenannten Bescheide vom 09.09.1980 und 07.04.1982 nicht beseitigt sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 29.84 -, ZBR 1987 S. 219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 A 1727/13

    Rückforderung der Aufwendungen der Beihilfe für die Ehefrau wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, ZBR 1987, 219 = juris, Rn. 12, am Ende, OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 A 2486/11 -, juris, Rn. 9 ff.; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601 = juris, Rn. 33 f. (dort einen Bewilligungsbescheid für Ausbildungsförderung betreffend); Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 161, 163.
  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 11.96

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

    Die einschlägige Rechtsprechung geht ersichtlich stets davon aus, dass dem Beamten ein konkreter Geldleistungsbescheid, eine Bezügemitteilung oder ähnliches, jedenfalls aber etwas "Schriftliches" vorliegt, woran sich das "Misstrauen" eines pflichtgemäßen Beamten manifestieren kann und ggf. muss (vgl. BVerwG v. 12.7.1972, Az. VI C 24.69, BVerwGE 40, 212; v. 13.11.1986, Az. 2 C 29.84; NVwZ 1987, 500 ff.; siehe jüngst BayVGH v. 14.2.2011, Az. 14 B 10.567 -juris-).
  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 10.6145

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung;

    Die einschlägige Rechtsprechung geht ersichtlich stets davon aus, dass dem Beamten ein konkreter Geldleistungsbescheid, eine Bezügemitteilung oder ähnliches, jedenfalls aber etwas "Schriftliches" vorliegt, woran sich das "Misstrauen" eines pflichtgemäßen Beamten manifestieren kann und ggf. muss (vgl. BVerwG v. 12.7.1972, Az. VI C 24.69, BVerwGE 40, 212; v. 13.11.1986, Az. 2 C 29.84; NVwZ 1987, 500 ff.; siehe jüngst BayVGH v. 14.2.2011, Az. 14 B 10.567 -juris-).
  • VG Freiburg, 10.06.2008 - 3 K 452/07

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung an den Dienstherrn

    Der Kläger wäre verpflichtet gewesen, die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen und dem Landratsamt ... die tatsächliche Höhe der im Jahr 2006 von ihm erhaltenen Aufwandsentschädigungen seitens der G... ...-... AG - insgesamt 12.000,-- DM - mitzuteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1986 - 2 C 29.84 -, NVwZ 1987, 500).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 1 A 2698/20

    Teilweise Rücknahme des Beihilfebewilligungsbescheides; Rückforderung zu viel

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986- 2 C 29.84 -, juris, Rn. 12, m. w. N., Joachim Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, Rn. 142, und Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, Rn. 163.
  • BVerwG, 26.10.1984 - 2 C 101.81

    Voraussetzung für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Umfang der

  • OVG Hamburg, 07.12.2022 - 5 Bf 207/21

    1. Eine Unkenntnis beruht i.S.d. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Alt. 2 VwVfG auf grober

  • VG Ansbach, 11.06.2021 - AN 18 K 19.00384

    Ermessen bei Rückforderung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung

  • BVerwG, 25.01.1995 - 2 B 8.95

    Zweifel einer Behörde an der Gültigkeit einer anzuwendenden Vorschrift - Kenntnis

  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 11.383

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

  • VG Hamburg, 09.04.2021 - 20 K 5977/17

    Erfolgreiche Klage gegen die Rücknahme der Bewilligung von Übergangsgebührnissen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2016 - 2 L 209/12

    Beamtenrechtliche Pflicht zur Überprüfung eines Geldleistungsbescheides

  • VG Schleswig, 25.02.2009 - 9 A 13/08

    Rücknahme von Landeszuschüssen gegenüber Ersatzschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1996 - 6 A 4873/95

    Rechtmäßigkeit der Abordnung einer Kriminaloberkommissarin an eine Höhere

  • VG Magdeburg, 25.08.2022 - 5 A 49/21

    Rücknahme der Bewilligung eines Zuschlags bei einem Hinausschieben des Eintritts

  • VG Regensburg, 26.01.1994 - RO 1 K 93.1842

    Gewährung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung durch einen nahen

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